Als Naturschutzverband gilt der NABU e.V. im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung als außenstehender Anwalt der Natur und ist daher
berechtigt Stellungnahmen zu Bauvorhaben etc. abzugeben.
Diese Tätigkeit erfordert eine fundierte Sach- und Fachkentnnis zu den in dem jeweiligen Bauvorhaben betroffenen Arten und
Landschaften. Aufgrund der Vielzahl der Vorhaben, der interdisziplinären Inhalte und thematischen Komplexizität ist Teamarbeit und Interesse am Thema gefragt.
Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Jochen Lüttmann oder Ernst-Christian Walter unter: jochen.luettmann@gmx.de oder ec.walter@t-online.de