Als Naturschutzverband gilt der NABU e.V. im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung als außenstehernder Anwalt der Natur und ist daher berechtigt wie Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu Bauvorhaben zu verfassen und beizutragen.

 

Diese Tätigkeit erfordert eine fundierte Sach- und Fachkentnnis zu den in dem jeweiligen Bauvorhaben betroffenen Arten und Landschaften. Oft liegt die Betroffenheit in den Bereichen der Avifauna, Insekten, Fledermäuse, des Flächenverbrauchs und der Hydrologie, variiert in der Gewichtung aber je nach Vorhaben - Ein Windpark bringt andere Aspekte mit sich als eine Brücke, Ferienanlage oder Gewerbepark.

 

 

 

Aufgrund der Vielzahl der Vorhaben, der interdisziplinären Inhalte und thematischen Komplexizität ist Teamarbeit gefragt und Interesse am Thema gefragt. Aber auch zählen die Aspekte des Ehrenamtes - Freiwilligkeit und Management des Zeiteinsatzes.

 

 

 

Wir freuen uns über jede fachkundige Person, die sich bei uns meldet. Gerade Studierende können durch die Teamarbeit mit naturschutzfachlichen Gutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen unter den Aspekten des Umweltrechtes, Baurechtes und Ökologie vielseitige Erfahrungen sammeln, die für spätere berufliche Tätigkeiten in Behörde, Gutachterbüro oder Wissenschaft relevant sind.

 

 

 

Bei Interesse melden Sie sich gerne unter vorstand@nabu-regiontrier.de.